Vorbeugender Brandschutz
 

Auf dieser Seite geben wir Ihnen nützliche Tipps zum vorbeugenden Brandschutz


März-/ Oktoberfeuer

 

(Nordwestmecklenburg)

In der Zeit vom 01.03. - 31.03. und 01.10. - 31.10. ist es soweit und die kleinen und großen Laubfeuer werden wieder entzündet. Damit es nicht zu unnötigen Zwischenfällen kommt, bitte folgende Tipps beherzigen:

- Erlaubt ist das genehmigungsfreie Verbrennen von pflanzlichen Abfällen jeweils in den Monaten März und Oktober.

 - Zwei Stunden pro Tag dürfen die Gartenfeuer brennen und zwar nur zwischen 8 und 18 Uhr montags bis sonnabends. Sonntags sind die Feuer untersagt.

- Mit dem Begriff pflanzliche Abfälle sind alle Reste gemeint, die bei der Gartenarbeit anfallen, wie das Schnittholz aus den Obstbäumen oder Reste von Hecken.

- Das Verbrennen von Abfällen aus Gehölzen und Baumschnitten im Wald ist im Rahmen der Forstwirtschaft das ganze Jahr über gestattet. Allerdings nur, wenn das Feuer der Leitstelle mindestens 24 Stunden vorher angezeigt wird.

- Feldheckenpflege oder Rodung von Obstanlagen ist von Oktober bis März genehmigt ohne zeitliche Einschränkung. Verbrannt werden dürfen diese Abfälle, wenn sie länger als fünf Tage gelagert und mindestens zwei Wochen zuvor beim Landkreis angezeigt worden sind.

 - Das Feuer nie unbeaufsichtigt brennen lassen und immer Mittel zur ersten Brandbekämpfung (Wassereimer, Spaten/ Schaufel oder einen Gartenschlauch) bereit halten.

- !! Kinder nicht unbeaufsichtigt in der Nähe des Feuers (spielen) lassen!!

Ostseezeitung v. 27.02.2011

 



Weihnachtstipps

Für eine sichere Advents- und Weihnachtszeit - Tipps im sicheren Umgang mit Weihnachts-bäumen/Adventsgestecken von der Feuerwehr

Alle Jahre wieder kommt es gerade in der Weihnachtszeit bzw. Vorweihnachtszeit immer wieder zu folgenschweren Zimmer-, Wohnungs- und Gebäudebränden durch brennende Weihnachtsbäume oder Adventskränze. Viele Menschen werden bei den Bränden verletzt oder kommen ums Leben, die Sachschäden gehen in den Millionen. Damit dieses Risiko verringert wird, geben wir hier ein paar Tips im richtigen Umgang mit Adventsgestecken und Weihnachtsbäumen :


- Adventsgestecke sollten auf einem festen, nicht brennbaren Unterstand stehen ( z.B. Teller ).


- Trockene Zweige sollten gegen frische ausgetauscht werden.

- Brennende Kerzen sollten nicht ausgepustet sondern erstickt werden, glühende Dochtteilchen können noch Stunden später den Kranz in Brand setzen.

- Adventsgestecke sollten möglichst frisch, d.h. erst kurz vor Beginn der Adventszeit gekauft bzw. in Eigenregie hergestellt werden.

- Die beliebten Gestecke bei einem längerfristigen Verlassen des Raumes auf jeden Fall löschen.

- Die Adventsgestecke sind weiterhin so aufzustellen, dass sich nicht durch Luftzüge umfallen !

- Beim Kauf eines Weihnachtsbaumes ist darauf zu achten, daß er nicht nadelt. Bis zum Weihnachtsfest sollte der Baum in einem Gefäß mit Wasser stehen.

- Den Weihnachtsbaum fest und sicher aufstellen. Unbedingt darauf achten, dass der Baum nicht in der Nähe von Öfen oder Heizkörpern steht bzw. evtl. Fluchtwege versperrt.

- Reichlich Abstand zu brennbaren Einrichtungsgegenständen wie z.B. Gardinen oder Tischen mit Tischdecken halten.

- Kerzen sollten nicht unmittelbar unter einem Ast angebracht werden, außerdem sollten Kerzenhalter und Kugelgelenke intakt sein.

- Die Kerzen sollten von der Spitze des Baumes nach unten entzündet werden. Gelöscht werden sollen die Kerzen dann von unten nach oben.

- Vermieden werden sollte brennbarer Christbaumschmuck wie zum Beispiel brennbare Kerzenhalter.

- Ein Weihnachtsbaum mit brennenden Kerzen sollte nie unbeobachtet gelassen werden.

- Für den Fall eines Brandausbruches sollte stets ein geeignetes Löschmittel ( Eimer mit Wasser ) bereit stehen.

- Auf keinen Fall brennbares Dekorationsmaterial am Weihnachtsbaum befestigen, schon der geringste Windstoss könnte dieses entfachen.

- Defekte Lichterkettens sollten keinesfalls repariert werden, lieber auf Nummer Sicher gehen und eine Ersatzkette besorgen.

- Unbedingt erforderlich ist auch eine Überprüfung von vorhandenen Feuerlöschern und Rauchmeldern auf den Betriebszustand. Zwingend erforderlich sind dabei die lebensnotwendigen Rauchmelder, die im Falle eines Brandes die Bewohner gerade in der Nacht vor den durch das Feuer entstehenden lebensgefährlichen Rauchgasen frühzeitig warnen.

- Sollte es zu einem Brandausbruch kommen, unverzüglich die Feuerwehr unter der Notrufnummer 112 informieren.

- Im Falle eines Brandes ist, wenn eigene Löschversuche fehlschlagen, unverzüglich die Wohnung/das Haus zu verlassen und auf das Eintreffen der Feuerwehr zu warten. Auch wenn die Löscherfolge Wirkung zeigen, ist dennoch die Feuerwehr unverzüglich unter der Notrufnummer 112 zu alarmieren. Möglichst genaue Angaben machen ( Wo brennt es, was brennt, sind Menschenleben in Gefahr ... ). Die Feuerwehr dann einweisen.

Bei Einhaltung aller Tipps wünscht die Feuerwehr Neuendorf
eine schöne Adventszeit und „ FROHE WEIHNACHTEN“!

 



 

Silvestertipps

Für ein ruhiges und friedliches Silvester – Tipps von der Feuerwehr

In ein paar Tage ist es wieder soweit, und das Jahr 2010 neigt sich dem Ende zu. Jahr für Jahr begrüßen Millionen von Menschen den Jahreswechsel mit einem großen, bunten und lauten Feuerwerk, und so wird es sicherlich auch in diesem Jahr wieder sein. Doch leider passiert es auch Jahr für Jahr, dass durch den unsachgemäßen Gebrauch von Feuerwerkskörpern Menschen verletzt oder gar getötet werden sowie eine erhöhte Anzahl von Bränden in Deutschland zu registrieren ist. Gerade die Anzahl der illegalen Feuerwehrwerkskörper, zumeist aus so genannten „Billigländern“ importiert oder über die Grenzen geschmuggelt, nehmen stetig zu und beinhalten ein großes Gefahrenpotential. Damit dieses hohe Risiko verringert werden kann, hier einige wichtige Tipps im richtigen Umgang mit Feuerwerkskörpern.

- Vor dem Abbrennen von Feuerwerkskörpern die Gebrauchsanweisung sorgfältig durchlesen.Feuerwerkskörper nur im Freien verwenden und nicht in der Nähe von leicht brennbaren Gegenständen zünden. Feuerwerkskörper dürfen auf keinen Fall in der Nähe von Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen und Kirchen gezündet werden.

 

 


- Raketen mit dem Führungsstab in Flaschen ( mit Sand oder Wasser beschwert ) aufstellen und so ausrichten, dass sie nicht auf Häuser niedergehen können.


- Feuerwerkskörper nicht von Balkonen oder Wohnungsfenstern zünden und in die Nachbarschaft werfen. Keinesfalls Feuerwerkskörper jeglicher Art in Gebäuden zünden.Nach dem Zünden der Feuerwerkskörper ausreichend Sicherheitsabstand einhalten, gezündete Knallkörper auf keinen Fall festhalten, sondern sofort wegwerfen.
 

- Vorsicht bei Zündversagern. Knallkörper, die nicht gezündet haben, nicht kontrollieren, sondern eine gewisse Zeit abwarten und dann mit Wasser übergießen.
 

- Auf keinen Fall selbstgebastelte Feuerwerkskörper verwenden oder damit herumexperimentieren ( Hinweis : der Gebrauch dieser selbstgebastelten oder gar illegalen Feuerwerkskörper kann strafbar gemacht werden ).
 

- Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in der Nähe von Altenheimen, Kirchen und Krankenhäusern ist grundsätzlich nicht erlaubt. In einigen Gemeinden und Städten, z. B. die Gemeinde Salzhausen, bestehen gar Verbote im Umkreis von gefährdeten Objekten, die bei Verstößen mit hohen Geldstrafen geahndet werden.
 

- Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern jeglicher Art im alkoholisierten Zustand sollte tunlichst vermieden werden.
 

- Feuerwerkskörper unter keinen Umständen auf anderen umherstehende Personen richten, schwere Verletzungen drohen
 

- Unter keinen Umständen so genannte „Billig-Feuerwerkskörper“ aus anderen Ländern, zumeist dem ehemaligen Ostblock benutzen, es besteht Lebensgefahr ! Hierbei ist einmal mehr besonders darauf hinzuweisen, dass die Feuerwerkskörper aus den Ostblockländern eine derartige Sprengkraft haben, dass sie kleinen Bomben gleichen. Auch wird dringend darauf hingewiesen, dass die Böller aus dem ehemaligen Ostblock eine so kurze Zündschnur besitzen, dass sie bereits in der Hand explodieren können !
 

- Haus- und Terrasseneingänge von Gerümpel räumen. Besitzer von reetgedeckten Häusern sollten sicherheitshalber einen funktionstüchtigen Gartenschlauch bereithalten.
 

- Bei Verbrennungen durch Knallkörper Wunden mit kühlem Wasser kühlen, den Notruf wählen.Sollte es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen zu einem Brand oder einer Verletzung kommen, Ruhe bewahren, die Feuerwehr und/oder den Rettungsdienst in jedem Fall unter der Notrufnummer 112 alarmieren und mit genauer Ortsangabe ( Was ist passiert, wo ist es passiert, was brennt, wieviel Verletzte ) einweisen. Schon ein kleiner Brand kann sich schnell ausweiten !!!

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